Im Jahre 2006 wurde die Sozialberatung Bochum e. V. gegründet
Sinn und Zweck der Sozialberatung Bochum und nach der Umbenennung im Oktober 2008 natürlich auch der Sozialberatung Ruhr e. V. ist es, den Personen, die darauf angewiesen sind, staatliche Transferleistungen im Sinne des SGB II, SGB III und SGB XII zu beziehen, eine Stimme zu verleihen und ihnen behilflich zu sein, ihre Ansprüche gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern adäquat durchzusetzen.
Die Beratungstätigkeit bezieht sich darauf, den Mitgliedern darzulegen, welche Anträge gestellt werden können, welche Anträge nicht sinnvoll sind und zugleich in der Hilfestellung bei der Durchführung von Widerspruchsverfahren. Für den Fall, dass dies nicht ausreicht, vertreten wir unsere Mitglieder auch vor den Sozialgerichten bzw. vor dem Landessozialgericht NRW.
Die Beratungstätigkeit wird auf der einen Seite von einer Dipl.-Sozialberaterin und auf der anderen Seite von einem Juristen durchgeführt. Vereinsangelegenheiten, insbesondere im finanziellen Bereich, werden durch einen Dipl.-Kaufmann erledigt und als Büroleiterin konnte eine ehemalige Chefsekretärin von Babcock Borsig gewonnen werden.