Bundeskabinett beschließt Möglichkeit von Pauschalregelung für Unterkunft und
Heizkosten
Sozialberatung Ruhr hält dies für inakzeptabel
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass die Städte und Gemeinden die Unterkunftskosten
pauschalisieren dürfen. Hierdurch besteht die Gefahr, dass es einen bundesweiten Flickentep-
pich an Regelungen hinsichtlich der Unterkunfts- und Heizkosten geben wird. „Klamme Gemein-
den werden tendenziell nicht mehr die Beträge übernehmen, die tatsächlich gezahlt werden. Es
droht eine Ghettoisierung von Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Da
helfen dann auch keine Bildungspakete für Kinder mehr, hier werden sehenden Auges Slums
konstruiert“, so der erste Vorsitzende der Sozialberatung Ruhr, Anton Hillebrand. Aufgrund der
im Bundesgebiet völlig unterschiedlichen Bedingungen auf den Wohnungsmärkten wird es zu
einer massiven Welle an Widersprüchen und danach sozialgerichtlichen Verfahren kommen.
Die Sozialberatung Ruhr e. V. warnt dringend vor Leistungskürzungen im Bereich der Unter-
kunfts- und Heizkosten, unabhängig davon, ob sie als Pauschale oder Oberwert in kommunalen
Satzungen geregelt sind. Es muss dabei bleiben, dass die tatsächlichen Kosten zu übernehmen
sind soweit diese nicht überzogen sind. Hierzu gehören nach unserer Auffassung auch die
Kosten des Warmwassers und der Gesetzgeber wäre gut beraten gewesen, Hartz IV entspre-
chend zu ändern.
20.10.2010