(31.03.2019)
PRESSEMITTEILUNG
2019: Die Altersrenten werden erhöht
Zum Leben reichen sie trotzdem nicht
Wie aus diversen Pressemitteilungen zu erfahren ist, werden die Altersrenten am
01.07.2019 im Westen um 3,18 % und im Osten um 3,91 % steigen. Wenn man diese
Zahlen liest, freut man sich, denn die Rentner erhalten mehr als der durchschnittliche
Lohnempfänger. Dies ist allerdings nur ein Teil der Wahrheit. Um die Problemstellung zu
verstehen, muss man sich zunächst einmal von dem Begriff der Standardrente verab-
schieden. Die Standardrente 2018 betrug für die alten Bundesländer 1.441,35 € und für
die neuen Bundesländer 1.381,05 €.
Das Problem mit der Standardrente ist allerdings, dass diese keiner erhält. Der Begriff
der Standardrente setzt eine Erwerbstätigkeit von 45 Jahren voraus. Diese 45 Jahre
schaffen nur noch die wenigsten, da zum Einen die Ausbildungszeiten sich drastisch
verlängern und für den Fall, dass jemand sehr zügig Abitur macht und dann studiert wird
er mit ungefähr 24/25 Jahren ins Erwerbsleben eintreten. Selbst wenn er dann lückenlos
beschäftigt wird, was auch nicht jedem gelingt, schafft er dann gerade 40 Jahre bis zum
65. Lebensjahr und ggs. 42 bis zum 67. Die Standardrente fällt bei ihm damit weg.
2018 waren nach Angaben der DRV die durchschnittlichen Beitragsjahre bei Männern in
den alten Bundesländern 40,64 Jahre und bei den Frauen 28,04 Jahre. In den neuen
Bundesländern waren es bei den Männern 44,56 Jahre und bei den Frauen 41,06
Jahre.
Unabhängig hiervon wäre doch von Interesse, zu erfahren, wie hoch die durchschnittli-
che Rente bei Männern bzw. Frauen ist. Nach Angaben der Rentenversicherung betrug
diese im Jahre 2018 in den alten Bundesländern bei Männern 1.092,00 € und bei
Frauen 622,00 €. In den neuen Bundesländern betrug die Durchschnittsrente bei Män-
nern 1.198,00 und bei Frauen 928,00 €. Dies sind Bruttorenten. Hiervon gehen die
Zahlungen für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab, was ungefähr 10 %
ausmacht. Im Ergebnis bedeutet dies, dass in den alten Bundesländern die Männer zwi-
schen 950,00 € und 1.000,00 € liegen und die anderen ebenfalls entsprechend niedri-
ger.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es innerhalb der Rentenleistungen selbst auch
ganz erhebliche Sprünge gibt. Die einen erhalten eine durchaus auskömmliche Rente,
die anderen eine nicht auskömmliche Rente und müssen dann Leistungen nach SGB XII
beantragen. Um dieses Problem anzugehen bietet es sich an, die gleiche Vorgehens-
weise zu wählen wie bei Tarifforderungen, nämlich einen bestimmten Sockelbetrag zu
benennen. Die Rentenforderung für 2019 könnte insofern lauten: 3,18 % bzw. 3,91 %
mehr Rente, mindestens jedoch 100,00 €. Dies würde im Ergebnis dazu führen, dass
die Spreizung innerhalb der real gezahlten Renten nicht mehr so groß wäre und die
Lohnungleichheit nicht auch noch massiv in die Rente verlängert wird.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Anton Hillebrand, Telefon 0176 90792578
31.03.2019
Sozialberatung Ruhr e. V.
Am Bergbaumuseum 37
44791 Bochum