(30.01.2019)
PRESSEMITTEILUNG
"Ich finde keine neue Wohnung"
So oder ähnlich hört man es nicht nur, aber auch bei der Sozialberatung Ruhr e. V.,
wenn Leute gezwungen werden, sich eine neue Wohnung zu suchen, da die alte an-
geblich zu teuer ist.
In Bochum gibt es hier eine besonders verschärfte Situation zu Lasten von Personen,
die Leistungen gemäß SGB II (Hartz IV) oder SGB XII beziehen. Für eine Person wer-
den aktuell € 373,90 als Bruttokaltmiete seitens des Jobcenters bzw. der Stadt Bochum
akzeptiert (KdU-Richtlinie der Stadt Bochum T 35 / V 22 Anhang 2 – Stand: 04/2018,
Seite 2). Dies führt zu einem Wert von € 7,48 pro qm und Monat einschl. sämtlicher
kalten Nebenkosten (brutto kalt).
Ausweislich des Betriebskostenspiegels 2016 muss für die kalten Betriebskosten von
einem Wert in Höhe von € 2,25 ausgegangen werden, sodass hier eine Nettokaltmiete
von € 5,23 pro qm und Monat zugrunde gelegt worden ist. Die Betriebskosten für die
Jahre 2017 bzw. 2018 liegen aktuell noch nicht vor, aber diese sind nicht gesunken
sondern gestiegen.
Ausweislich des aktuellen Mietspiegels für den Gültigkeitszeitraum 01.01.2019 bis
31.12.2020 findet sich unter der Rubrik "8. Die Mietpreistabelle" kein Wert von € 5,23
oder weniger mehr.
Dies bedeutet im Ergebnis, dass bereits im Bestand keinerlei Wohnungen mehr verfüg-
bar sind, die noch zu einem Nettokaltmietzins von € 5,23 pro qm und Monat verfügbar
sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Wohnung neu vermietet wird, da erfah-
rungsgemäß die neue Miete deutlich oberhalb des Mietspiegels liegt.
Nach diesseitiger Auffassung ist daraus abzuleiten, dass die von der Stadt Bochum er-
mittelten Werte für KdU, wie bereits auch schon in den Ausschusssitzungen kritisiert,
völlig irreal sind und einfach nicht mehr dem Marktpreis entsprechen. Die anerkannten
Mieten müssen um mindestens € 1,00 pro qm und Monat erhöht werden, da die Masse
der in Bochum verfügbaren Wohnungen aus der Baualtersklasse 1930 – 1989 stammt
und einen Wert bis 50 qm von € 6,05 ausweist. Im Übrigen sind auch die Betriebskosten
gestiegen, sodass € 1,00 pro qm durchaus angemessen ist. Es muss für Bezieher von
Leistungen nach SGB II oder SGB XII möglich sein, mit den dort akzeptierten Preisen Weiterhin muss Schluss sein mit den Rechentricks der rot-grünen
Stadtregierung und
Verwaltung zu Lasten der armen Bevölkerungsteile.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Anton Hillebrand, Telefon 0176 90792578
30.01.2019
Sozialberatung Ruhr e. V.
Am Bergbaumuseum 37
44791 Bochum