PRESSEMITTEILUNG
Stadt Herne: Sozialausschuss berät über Sanktionsstopp
Am 16.09.2015 trat der Sozialausschuss der Stadt Herne zusammen. Einer der Tagesordnungspunkte war unter der Antragsnummer
2015/0574 der Antrag einer "Oppositionskoalition" von Grünen, Linken, Piraten und Alternativer Liste unter Bezugnahme auf einen
Vorlagenbeschluss des Sozialgerichts Gotha, folgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
1. Das Jobcenter Herne wird aufgefordert, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und in Anbetracht
der derzeitigen, nicht gegebenen Verfassungsmäßigkeit alle aktuellen Sanktionen auszusetzen.
2. Das Jobcenter Herne wird aufgefordert, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine neuen Sanktionen zu verhängen.
3. Den Vertretern der Stadt Herne in der Trägerversammlung des Jobcenters Herne wird die Weisung erteilt, alle vorhandenen Ermessensspielräume zur
Umsetzung von 1. und 2. zu nutzen und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die frei werdenden
Kapazitäten zur Verstärkung der Vermittlung eingesetzt werden.
In der Begründung wird auf den Vorlagebeschluss der 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha (Az. S 15 AS 5157/14) Bezug
genommen.
Das Sozialgericht Gotha hat dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt, ob die Sanktionen z. B. wegen Meldeverstößen etc. verfassungsgemäß sind.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegt noch nicht vor. Es wird aber in jedem Fall eine Entscheidung geben, da das Bundesverfassungsgericht diese Vorlage nicht als unzulässig
zurückweisen kann, sondern in der Sache selber entscheiden muss.
Es würde auch anderen Gemeinden gut anstehen, wenn sie ihre Ermessensspielräume in der Form nutzen würden, dass sie keinerlei Sanktionen mehr verhängen bzw. ihre Ermessenspielräume so
nutzen würden, dass möglichst wenige Sanktionen verhängt werden. Die in vielen Gemeinden zu beobachtenden, regelrecht grobmotorischen
Vorgehensweisen bei Verhängung von Sanktionen sind weder produktiv noch in sonstiger Weise förderlich. Darüber hinaus, so
jedenfalls unsere Erfahrung, sind die Sanktionen meistens auch rechtswidrig, sodass hier ein immenser Arbeitsaufwand betrieben wird, um
zum Schluss ein Ergebnis zu erzielen, das weder für die Verwaltung noch für die Betroffenen noch für die Gesamtgesellschaft positiv ist.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Anton Hillebrand, Telefon 0176 90792578
23.09.2015
Sozialberatung Ruhr e. V.
Am Bergbaumuseum 37
44791 Bochum