Leserbrief zum Artikel vom 21.12.2021 "Kritik an Jobcenter"


Sehr geehrte Damen und Herren, in dem vorgenannten Artikel wird Bezug genommen auf eine Behauptung
der Anwaltskanzlei "rightmart". Demzufolge soll es in Bochum mehr
falsche Bescheide geben als in jeder anderen Großstadt Deutschlands.
72 % aller vom Jobcenter Bochum erlassenen Bescheide sollen falsch
sein. Grundlage dieser Zahlen sind interne Daten der vorgenannten Kanzlei.
Zu diesen Zahlen können wir nichts sagen. Tatsache ist jedenfalls,
dass über viele Jahre die Bescheide, welche durch uns angegriffen
wurden, zu ca. der Hälfte falsch waren. Diese Zahlen schwanken von
Jahr zu Jahr zwischen 40 und 65 %. Wir halten diese Quote für völlig abstrus hoch. Man muss in diesem
Zusammenhang berücksichtigen, dass bei den Hauptfehlerquellen in den
Bescheiden durch die Corona-Regelung des § 67 SGB II, nämlich bei
Wohnungskosten und Vermögen, deutliche Erleichterungen zu Gunsten der
Antragsteller vorgenommen wurden. Dass dann nach eigenen Angaben des
Jobcenters Bochum immer noch 35,6 % der eingelegten Widersprüche
positiv beschieden wurden, ist erstaunlich. Dies gilt umso mehr als
nur wenige Leute die Kraft haben, sich mit dem Jobcenter
auseinanderzusetzen. Die Fehlerquote dürfte also im Ergebnis viel
höher sein, da es sich hier wie bei den Eisbergen verhält. Der
kleinste Teil ist sichtbar. Mit freundlichem Gruß Anton Hillebrand Geschäftsführender Vorstand Sozialberatung Ruhr e. V. Am Bergbaumuseum 37 44791 Bochum Tel. 0176 90792578 www.sozialberatung-ruhr.de Sitz: Bochum Vereinsregistergericht: Bochum VR 3765 Steuernr. 306/5801/0976 Bank im Bistum Essen eG IBAN: DE26360602950010503019 BIC: GENODED1BBE
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