Leserbrief zu dem Artikel in der WAZ vom 13.01.2018
"Was eine neue GroKo den Bürgern bringt"

Sehr geehrte Damen und Herren, in der Samstagsausgabe der WAZ war auf Seite zwei ein Artikel mit der
Überschrift "Was eine neue GroKo den Bürgern bringt". Hier wird unter
der Rubrik "Rente" ausgeführt, dass derjenige, der 35 Jahre lang
gearbeitet hat, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, eine Rente
erhalten soll, die mindestens 10 % über der ortsüblichen Grundsicherung
liegen soll. Dieser Betrag ist jedoch für jedes Dorf, für jede Stadt,
für jeden Kreis unterschiedlich. Hierzu ein Beispiel: Für die Stadt Bochum würde sich folgende Berechnung für eine
alleinstehende Person ergeben: Es wären der Regelsatz und die Kosten
der Unterkunft zzgl. Heiz- und Warmwasserkosten zusammenzuzählen.
Hinsichtlich des Regelsatzes ist die Angelegenheit relativ einfach;
er beträgt seit dem 01.01.2018 € 416,00 für eine alleinstehende Person. Bei den Kosten der Unterkunft ist dies nicht mehr so einfach,
da z. B. die Stadt Bochum ein 91-seitiges Kompendium geschrieben hat,
aus dem sich ergibt, welche Kosten anzuerkennen sind. In der Verfügung
T-35/T-42 mit Stand 15.09.2016 wird ausgeführt, dass bei einer Person
von einer Mietobergrenze in Höhe von € 268,50 netto und brutto, also
einschl. der kalten Betriebskosten, von € 364,50 auszugehen ist. Dies setzt voraus, dass die Regelungen zur Übernahme der Kosten der
Unterkunft tatsächlich gerichtssicher sind, was sie im Hinblick auf
die Stadt Bochum nicht sind. Es liegen diverse Verfahren beim
Sozialgericht Dortmund vor, in denen es hoch streitig ist, welche
Kosten der Unterkunft zugrunde zu legen sind. Weiterhin wären noch die Kosten der Heizung zu addieren. Hier befindet
sich in den Ausführungen der Stadt Bochum unter der Überschrift
"Änderung der Nichtprüfungsgrenze durch Erscheinen eines neuen
bundesweiten Heizspiegels zum 01.07.2016" der Hinweis, dass bei
bestimmten Preisen die Angemessenheit der Heizkosten nicht geprüft
werden muss. Diese beträgt bei Heizöl € 19,20 pro qm und Jahr, bei
Erdgas € 16,30 pro qm und Jahr und bei Fernwärme und anderen
Energieträgern € 23,00 pro qm und Jahr. Selbst wenn man von dem
günstigeren Wert von € 16,30 pro qm und Jahr ausgeht, ergibt sich
ein Wert von € 67,92 monatlich, mithin also schon ein Wert von
€ 848,42 jährlich. Hierauf wäre im Hinblick auf Warmwasser ein Zuschlag
vorzunehmen, da bei Erdgas häufig Gasetagenheizungen vorliegen, die
auch die Warmwasserversorgung übernehmen. Man läge also in etwa bei
knapp € 950,00, wenn man berücksichtigt, dass auf den errechneten Wert
10 % aufzurechnen sind. Die Rentenversicherungen müssten für jeden Ort diese Berechnung
durchführen und da die KdU-Regelungen in jeder Stadt unterschiedlich
sind, müssten die Rentenversicherungen ganze Heerscharen von Personen
einstellen, die diese Berechnungen durchführen. Es dürfte evident sein,
dass dies verwaltungspraktisch gar nicht möglich ist und insofern hier
ein Versprechen in den Sondierungsgespräche abgegeben wurde, das
schlicht und einfach nicht umsetzbar ist. Die Politiker wären gut beraten, bevor sie irgendwelche heiße
Luftnummern in die Welt setzen, zunächst einmal ihre Ideen auf die
Umsetzbarkeit zu überprüfen. Mit freundlichem Gruß Anton Hillebrand Geschäftsführender Vorstand Sozialberatung Ruhr e. V. Am Bergbaumuseum 37 44791 Bochum Tel. 0176 90792578
Zurück