Leserbrief zum Artikel „Zur Probe ja, auf Dauer nein“ in der WAZ vom 27.02.2009

 

 

In dem vorgenannten Artikel wird von einer Entscheidung der 31. Kammer des Sozialgerichts Dortmund berichtet, welche eine Sanktion, d. h. eine Kürzung der Leistungen, der ARGE Bochum aufgehoben hat. Das Gericht stützt sich hierbei auf zwei Argumente, nämlich zum einen eine fehlerhafte Rechtsbelehrung im Hinblick auf die Folgen eines Nichtantritts zur Arbeit und darüber hinaus stützt sich das Gericht auf zwei arbeitsgerichtliche Entscheidungen, die gegen die Textilkette KiK ergangen sind. In diesen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen hat das Arbeitsgericht die Entlohnungsbedingungen bei der Firma KiK als sittenwidrig bezeichnet.

 

Diese Entscheidungen hätten bei der ARGE Bochum bekannt sein müssen.

 

Soweit nun der Geschäftsführer der ARGE Bochum, Herr Torsten Withake, darauf hinweist, dass die ARGE die Dame gar nicht in diese Tätigkeit vermittelt habe, so ist nicht nachvollziehbar, was dies für ein Argument sein soll. Offensichtlich hat die ARGE Bochum versucht, diese konkrete Dame in ein Arbeitsverhältnis mit Dumpinglöhnen zu pressen. Die Sanktionen des § 31 SGB II haben den Zweck, durch Entzug von Leistungen Menschen zu etwas zu zwingen, was sie eigentlich nicht tun wollen und in diesem konkreten Fall auch nicht tun müssen.

 

Dies ist ein konkreter Einzelfall. In anderen uns vorliegenden Fällen werden Arbeitgeber aufgefordert, Leute zu entlassen, und das einzige Problem was die ARGE damit hat, dass Menschen obdachlos werden, ist, wann sie denn nunmehr die Leistungen für die Kosten der Unterkunft einstellen können.

 

Es sieht so aus, als ob nicht die Beseitigung von Arbeitslosigkeit, sondern die Herbeiführung von Arbeitslosigkeit, die Herbeiführung von Obdachlosigkeit und das Pressen in sittenwidrige Dunpinglöhne das Ziel der ARGE Bochum sei. Leistungskürzungen auf der einen Seite und eine krasse Erhöhung der Verwaltungskosten im Bereich der Arbeitslosenverwaltung auf der anderen Seite sind die Ergebnisse der rot-grünen Arbeitsmarktreform Hartz IV. Dass der Namensgeber dieser Reform, Peter Hartz, mittlerweile (wegen anderer Vergehen) strafrechtlich verurteilt worden ist, wundert dann auch nicht weiter.

 

 

 

Sozialberatung Ruhr e. V.

Am Bergbaumuseum 37

44791 Bochum

 

 

 

01.03.2009

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