03.12.2009
Leserbrief zu dem Artikel „Schäfer: Die ARGEn stehen vor dem Umbau“ im Stadtspiegel vom 02.12.2009
Im Stadtspiegel vom 02.12.2009 befand sich ein Artikel, in dem die Bürgermeisterin Gaby Schäfer (SPD) durch die Änderung bei der ARGE Nachteile für Langzeitarbeitslose sieht. Hier sind verschiedene Anmerkungen zu machen:
Dass die ARGEn in der jetzigen Form aufgelöst werden müssen, ergibt sich nicht etwa aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sondern aus der Verfassung selber. Die
entsprechenden organisatorischen Regelungen im SGB II waren schon immer verfassungswidrig; das Bundesverfassungsgericht hat dies lediglich festgestellt. Der Bundespräsident hätte dieses
Gesetz niemals unterzeichnen dürfen. Dies hätte die damalige (rot-grüne) Bundesregierung auch durchaus erkennen können - sie hat es einfach nur ignoriert.
Soweit Frau Bürgermeisterin Gaby Schäfer der Auffassung ist, dass die ARGEn so zu erhalten sind, wie sie nunmehr sind, so ist dies unverständlich. Die ARGEn funktionieren nicht. Die von
diesen ARGEn erlassenen Bescheide sind in großem Umfang rechtswidrig und haben zu einer immensen Klageflut bei den Sozialgerichten geführt. Warum eine so völlig tote Konstruktion wie die
ARGE unbedingt weitergeführt werden soll, scheint ein sozialdemokratisches Geheimnis zu sein. Dass es auch anders geht, beweist die Gemeinde Mülheim a. d. Ruhr. Hier handelt es sich um
eine sog. Optionskommune, d. h. sie führt beide Aufgaben in eigener Regie durch und es funktioniert erheblich besser als z. B. in Bochum.
Soweit Frau Schäfer auf die erheblichen Mehrkosten durch die Auftrennung hinweist, so hätte die rot-schwarze Bundesregierung ja auch die komplette Verwaltung den Gemeinden zuweisen
können. Hierauf wollte die SPD sich jedoch nicht einlassen und das zu erwartende Wirrwarr und die zu erwartende Verdoppelung der Klagen beim Sozialgericht (siehe hierzu Stellungnahme des
Deutschen Sozialgerichtstages) wäre damit vermieden worden.
Dass die EDV, die den ARGEn von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgeschrieben wird, nicht funktioniert, mag daran zu erkennen sein, dass bis heute die Rundungsregel im SGB II nicht
eingehalten wird. Offensichtlich ist die BA gar nicht in der Lage, auch nach fünf Jahren ein korrektes EDV-Programm zur Verfügung zu stellen.
Soweit Frau Schäfer behauptet, dass „nach langen und mühsamen Diskussionen haben wir im Sinne der Betroffenen soziale Standards bei der Erstattung der Unterkunftskosten durchgesetzt und
so nicht zuletzt eine Umzugswelle und Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt verhindern können“, so ist darauf hinzuweisen, dass Bochum die einzige Stadt im Ruhrgegbiet ist, wo es für Hartz
IV-Empfänger nicht mehr möglich ist, in die Innenstadt zu ziehen. Die von der ARGE akzeptierten Mieten liegen unter den Mietspiegelwerten, sodass ein Zuzug in die Innenstadt aus
Wattenscheid, Riemke oder Langendreer nicht mehr möglich ist.
Die Ausführungen von Frau Schäfer sind sachlich falsch und erwecken den Eindruck, als wenn die Bochumer SPD in einer Scheinwelt der Illusionen lebt. Mag sie aus diesen virtuellen Irrungen und Wirrungen wieder zurück in die richtige Welt finden.