Leserbrief

 

Haben Vermieter wirklich häufiger Ärger mit Hartz-IV-Mietern?

Nicht über Hartz-IV-Empfänger herziehen, sondern mit ihnen sprechen

 

In der WAZ vom 3.11.2010 wird von einem Herrn Binder berichtet, der als Vermieter an Hartz-IV-Empfänger Wohnungen vermietet. Hierbei musste er in der jüngeren Vergangenheit feststellen, dass diese Hartz-IV-Mieter die Mietzahlungen nicht mehr erbracht haben.

 

Aus dem Artikel wird nicht deutlich, warum die Mieter ihre Zahlungen eingestellt haben. Es wird der Eindruck erweckt, als handele es sich um eine reine Bösartigkeit der Mieter.

 

Nicht gezahlte Mieten können unterschiedliche Gründe haben: So kann z. B. ein Mieter seine Miete gem. § 536 BGB mindern, wenn die Wohnung mit einem Mangel behaftet ist. Theoretisch kann die Minderung sogar bis zu 100 % betragen.

 

Des Weiteren könnte ein Grund für die Nichtzahlung die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gem. § 320 BGB sein. Hier darf der Mieter das drei- bis fünffache des Minderungswertes zurückbehalten, wenn die Wohnung mit Mängeln behaftet ist (aber Vorsicht: Dies setzt eine Mangelanzeige beim Vermieter voraus! – Siehe Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 3.11.2010, Az. VIII ZR 330/09).

 

Es könnte aber auch für die Nichtzahlung einen sozialrechtlichen Grund geben. Sollte es Schwierigkeiten zwischen der ARGE und dem Leistungsempfänger geben, könnte in dem Fall der selbstzahlende Hartz-IV-Bezieher schlicht und einfach kein Geld mehr bekommen haben, sodass er auch kein Geld hat um die Miete zu zahlen. Dies mag für den Vermieter uninteressant sein, der Mieter hat trotzdem kein Geld für die Miete.

 

Das alles erfährt man nicht aus dem Artikel und insofern sind wir der Meinung, dass der Artikel zu wenig Fakten bringt und den Eindruck erweckt, Hartz-IV-Bezieher seien bösartige Mieter.

 

Statt einer pauschalisierenden Betrachtungsweise empfehlen wir zunächst einmal sorgfältige Sachverhaltsaufklärung und danach eine Bewertung: Nicht über die Hartz-IV-Bezieher herziehen, sondern mit ihnen reden!

 

Sprechen Sie uns an!

 

Anton Hillebrand

Geschäftsführender Vorstand

 

Sozialberatung Ruhr e. V.

Am Bergbaumuseum 37

44791 Bochum

 

3.11.2010

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