Leserbrief zu dem Artikel "Zuschüsse gehen erstmals wieder an Selbsthilfegruppen" in der WAZ von Mittwoch, dem 22.02.2012

In dem Artikel "Zuschüsse gehen erstmals wieder an Selbsthilfegruppen" in der WAZ vom 22.02.2012 wird berichtet, dass der Sozialausschuss der Stadt Bochum beschlossen hat, 2,7 Millionen Euro als Zuschüsse im Bereich des Gesundheitswesens zu zahlen und darüber hinaus weitere 1,7 Millionen Euro als Zuwendungen an soziale Träger aufbringen will. Hiervon sollen 118.200 Euro im Bereich der Wohlfahrtspflege und 24.300 Euro im Bereich der Gesundheitsinitiativen ausgegeben werden.

Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Bochum noch in diesem Jahr wieder einen genehmigten Haushalt bekommt.

Auffällig hieran ist, dass die mit weitem Abstand größte Sozialinitiative, nämlich die Sozialberatung Ruhr mit mittlerweile über 1.000 Mitgliedern, nichts bekommen soll. Nach diesseitiger Auffassung ist die Politik verpflichtet zu begründen, warum sie eine solch massive Ungleichbehandlung vornimmt. Hier reicht es nicht, sich hinter der Verwaltung zu verstecken, sondern die Politik muss Farbe bekennen.

Hinsichtlich des Verwaltungshandelns sei auf § 5 SGB XII verwiesen, wo der Gesetzgeber bestimmt hat, dass der kommunale Träger der Sozialhilfe Sozialverbände zu unterstützen hat.

Die Politik ist aufgefordert, ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken und sich nicht hinter der Verwaltung zu verstecken.

 

(zurück)